Kontakt

Für Anfragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter:


Kosmetik-Studio Birgit Dornheim-Lach
Georg-Büchner-Str. 6
63526 Erlensee


Telefon: +49 (0)6183 4330 oder +49 (0)1729704484
E-Mail: kosmetik_studio_dornheim_lach@yahoo.de


Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung => Bitte das Telefon lange klingeln lassen. Sollte einmal niemand an den Apparat gehen springt nach einiger Zeit der Anrufbeantworter an. Bitte darauf sprechen, wir rufen Sie dann umgehend, in der nächsten Behandlungs-Pause zurück.

 

Sie erreichen uns auch über Viber, Threema, Telegram, Facebook und Facebook Messenger.

Direkt Termin anfragen

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:



Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

 

Nicht- oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine:

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können, so bitten wir bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn um telefonische oder schriftliche Absage.

Sie können uns auch abends, sonntags, an Feiertagen anrufen oder uns per E-Mail, SMS, Threema, Viber, Telegram, Facebook oder Facebook Massenger jederzeit erreichen. 

Wir reservieren ganz individuell unsere Zeit für Sie und sind dann ausschließlich für Sie da. Nicht rechtzeitig oder zu spät abgesagte Termine können nicht mehr anderweitig belegt werden.

Aus diesem Grund fallen für nicht- oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Ausfall-Gebühr, in der in unserer Branche üblichen Höhe an. Diese beträgt 50 % des gebuchten Behandlungspreises für nicht rechtzeitig abgesagte Termine. Bei nicht abgesagten Terminen ist die Ausfallgebühr in der kompletten Höhe des gebuchten Behandlungspreises zu zahlen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf Sie.

 

Bezug nehmend: §611 BGB: Vertragliche Pflichten beim Dienstvertrag. (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrages können Dienste jeder Art sein.